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finanzierbar

Die Kosten für die Nachqualifizierung sind – verglichen mit traditionellen Umschulungen – verhältnismäßig gering. In vielen Fällen wird die betriebliche Nachqualifizierung dennoch von der Agentur für Arbeit oder mit anderen öffentlichen Mitteln finanziell unterstützt.

Finanzielle Förderung beruflicher Nachqualifizierung – Möglichkeiten

Die Qualifizierung an- und ungelernter Beschäftigter im Betrieb wird auf vielfältige Weise mit öffentlichen Mitteln unterstützt.

Bei der Qualifizierung von Geringqualifizierten können Arbeitgeber beispielsweise über das Sonderprogramm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) der Agentur für Arbeit für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Zusätzlich ist die Förderung der Weiterbildungskosten möglich (Rechtsgrundlage: § 235c SGB III, § 77 Abs. 2 SGB III).

Die Qualifizierung älterer Arbeitnehmer (ab 45 Jahren) kann in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten, ebenfalls über das Sonderprogramm WeGebAU, mit Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten gefördert werden (Rechtsgrundlage: § 417 Abs. 1 SGB III).

Neu ab 1. Oktober 2007: Betriebe können durch einen Qualifizierungszuschuss und einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt gefördert werden, wenn sie jüngere Arbeitnehmer unter 25 Jahren, ohne Berufsabschluss, die mind. 6 Monate arbeitslos waren, beschäftigen und im Rahmen des Arbeitsverhältnisses qualifizieren. Gefördert werden in Höhe von 50 % des Bruttogehalts von max. 1.000,00 €. Davon dienen 35 Prozentpunkte als Zuschuss zum Arbeitsentgelt und 15 Prozentpunkte für die Qualifizierung (Rechtsgrundlage: § 421o SGB III ab 01.10.2007).

Das Sonderprogramm WeGebAU 2007

Mit dem Sonderprogramm WeGebAU 2007 unterstützt die Agentur für Arbeit bei der Qualifizierung von ungelernten und älteren Beschäftigten.

Weiterbildung für Beschäftigte ohne Berufsabschluss

Einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge für Ausfallzeiten erhalten Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer

  • bisher keinen Berufsabschluss erworben hat bzw. vom erlernten Beruf entfremdet ist,
  • im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes mit der Weiterbildung einen anerkannten Berufsabschluss bzw. Teilqualifizierung anstrebt und
  • wegen der Teilnahme an der Weiterbildung die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.
Weiterbildung älterer Arbeitnehmer in Betrieben bis 250 Beschäftigten

Durch diesen Zuschuss soll die berufliche Weiterbildung älterer Arbeitnehmer erleichtert werden, um qualifikationsbedingte Entlassungen zu vermeiden. Ältere Arbeitnehmer können bei Teilnahme an einer anerkannten außerbetrieblichen Weiterbildung Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten erhalten, wenn sie

  • bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben
  • für die Zeit der Teilnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und vom Arbeitgeber dafür freigestellt werden
  • in einem Betrieb mit bis zu 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.

Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer die Teilnahme an der Weiterbildung ermöglichen und dafür einen Arbeitslosen befristet als Vertreter einstellen (Job-Rotation) können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.

Für Beratungsgespräche stehen persönliche Ansprechpartner in den Arbeitgeberservices zur Verfügung.

Wo findet man weitere Informationen?

Auskünfte zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Arbeitslosen und zum Programm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU 2007) erhalten Sie zum Ortstarif unter der bundesweiten Service-Rufnummer 01801 664466 der Bundesagentur für Arbeit - Sie werden direkt verbunden mit einem persönlichen Ansprechpartner ihrer Agentur für Arbeit."