
Modulzertifizierungen und Qualifizierungspässe sind derzeit noch keine gültigen Dokumente auf dem Weg hin zum Abschluss in einen anerkannten Ausbildungsberuf. Sie stellen jedoch die erworbenen Qualifikationen als Teil eines anerkannten Ausbildungsberufes dar und beschreiben, welche qualifizierten beruflichen Tätigkeiten die Inhaber des Qualifizierungspasses in der beruflichen Praxis ausführen können. Die Art der Ausbildung, der praxisbezogene Qualifikationsweg und die Art der Prüfung werden hierdurch durchschaubar und beglaubigt.
Gegenwärtig ist auch nach der Zertifizierung aller Module, die zu einem anerkannten Ausbildungsberuf entwickelt wurden, der angestrebte Berufsabschluss noch nicht erreicht. Modulprüfungen ersetzen nicht die Abschlussprüfung selbst. Die Vorlage aller in dem jeweiligen Beruf erforderlichen Modulzertifikate kann jedoch von der zuständigen Stelle als Äquivalent für den Tätigkeitsnachweis einer Ausbildung angesehen werden und ermöglicht so die Zulassung zur angestrebten Abschlussprüfung nach § 40.2 Berufsbildungsgesetz (BbiG) bzw. § 37.2 Handwerksordnung (HwO).
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